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Parkplatz Vermietung

Zwei Arten von Parkplätzen:

  • "Laternengarage" für jeweils 1 Jahr (Mai bis April) gemäss Regeln des TCR
  • Abstellplatz von November bis März gemäss Regeln des TCR.

Ein unentgeltliches Parkieren auf unseren Parkplätzen wird nicht toleriert.

Das Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit der Gemeinde Rorschacherberg, welches ab 1. Januar 2011 in Kraft ist, besagt unter Art. 29 Folgendes:
„Der Gemeinderat kann das dauernde Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund zwischen 19.00 Uhr und 08.00 Uhr der Bewilligung- und Gebührenpflicht unterstellen.“

Die Politische Gemeinde Rorschacherberg toleriert das nächtliche Parkieren von Personenwagen entlang von Gemeindestrassen grundsätzlich. Sie verrechnet Dauerparkierern jedoch eine Jahresgebühr von Fr. 500.—

Der TCR vermietet die Parkplätze zu folgenden Bedingungen:

·            Jahresgebühr Fr. 300.—

·            Nach Vorauszahlung der Jahresgebühr erhalten Sie eine Parkkarte, welche Sie berechtigt nach den Regeln des TCR die Parkplätze zu benutzen.

·            Sie erhalten von uns eine Bestätigung für die Miete eines Parkplatzes.

·            Parkierer ohne Parkkarte werden ohne Vorwarnung, gemäss Art. 186 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, verzeigt.

(cf/18)