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Unser Schutzkonzept

Die wichtigsten Verhaltensregeln aus dem Schutzkonzept 11.0 (gültig ab 26.06.2021)

 

Ab dem 26. Juni 2021 gelten folgende Verhaltensregeln und Anpassungen:

 

Social Distancing & Nutzung der Anlage:

  • Im Clubhaus gilt eine Maskenpflicht (ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahre). Bei der Konsumation von Speisen und Getränken muss KEINE Maske getragen werden.
  • Die gesamte Infrastruktur ist geöffnet. Sitzgelegenheiten und Getränke dürfen angeboten werden.
  • Der Mindestabstand von 1.5 Meter ist aber jederzeit einzuhalten. Der Mindestabstand definiert ebenfalls die maximal erlaubte Anzahl Personen in den Räumlichkeiten
  • Pro Garderobe sind maximal drei Personen zugelassen.
  • Wettkämpfe und Anlässe sind unter Einhaltung eines Schutzkonzepts erlaubt.

 

Contact Tracing:

  • Die Anwesenheit von Personen auf der Anlage des TC Rorschach muss protokolliert werden. Dies wird mit den Videoaufnahmen sichergestellt. Die Videoaufzeichnungen werden nach 30 Tagen wieder gelöscht.
  • Gästespiele sind erlaubt. Die Gäste müssen im Gästebuch eingetragen werden.

 
Hygienemassnahmen:

  • Alle Personen im Club waschen sich regelmässig die Hände. Desinfektionsmittel wird vom TC Rorschach bereitgestellt.
  • Die Einrichtungen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert.
  • Auf das «Shake-Hands» nach dem Spiel ist weiterhin zu verzichten.

  

Bitte lest euch das Schutzkonzept dennoch aufmerksam durch und haltet euch daran; unabhängig davon ob ihr gewisse Regelungen als sinnvoll oder weniger sinnvoll erachtet.

 

Bei Fragen, Anregungen und Bemerkungen zum Schutzkonzept dürft ihr euch gerne bei Cornel Dalla-Rosa melden.

Mit sportlichen Grüssen
Der Vorstand

 

(cf/25. Juni 2021)